Replica Uhren kaufen – wann mache ich mich strafbar?
Uhrenenthusiasten, die gefälschte Modelle erwerben, begehen eine Straftat – selbst dann, wenn sie das Plagiat unwissentlich gekauft haben. Besonders im Urlaub sollte man vorsichtig sein.
Insbesondere für Männer stellt eine Uhr ein stilvolles Accessoire am Handgelenk dar. Aus diesem Grund legen viele Menschen großen Wert auf das Design und die Marke der Uhr. Immer wieder passieren es jedoch, dass Käufer von Luxusuhren auf Fälschungen hereinfallen. Der Kauf von gefälschten Uhren wird heutzutage nicht mehr als Kavaliersdelikt angesehen. Daher müssen auch diejenigen, die unwissentlich Fälschungen erwerben, mit möglichen Konsequenzen rechnen.
Gewaltiger wirtschaftlicher Verlust
Wer beim Kopieren ertappt wird, begeht automatisch eine Straftat. Dies ist hauptsächlich auf den enormen wirtschaftlichen Schaden zurückzuführen, der in Deutschland jährlich auf etwa 50 Milliarden Euro geschätzt wird. Zu den entgangenen Steuereinnahmen kommen auch die erheblichen Verluste hinzu, die die Produzenten erleiden müssen.
Auch sogenannte Drückerkolonnen werden verfolgt. Die Produktpiraterie schrickt vor fast nichts zurück und macht sich die unsichere Lage vieler Menschen zunutze: Mit falschen Versprechungen werden Familien angesprochen, die aus Not und Furcht die gefälschten Waren als vermeintliche Sonderangebote weiterverkaufen.
Auch Urlauber können sich strafbar machen.
Egal, ob in Italien, Spanien oder anderen EU-Staaten, Touristen kaufen häufig unbesorgt preiswerte Markenprodukte. Obwohl vielen bewusst ist, dass sie gefälschte Designertaschen, Plagiate von Parfüms oder Nachahmungen von Uhren erwerben, bleibt das Geschäft oft zu verführerisch. Dennoch begehen auch Touristen eine Straftat, wenn der Kauf von den Behörden entdeckt oder der Urlauber dabei erwischt wird.
Die Sanktionen können erheblich sein, abhängig von den regionalen Gesetzen. Selbst wenn jemand während seines Aufenthalts in einem Touristengebiet nicht erwischt wird, kann bei der Rückkehr dennoch mit Problemen gerechnet werden. Der Zoll ist nämlich gut darin geschult, zwischen echten und gefälschten Waren zu unterscheiden und mögliche Schmuggler zu identifizieren.
Der Vertrieb und Weiterverkauf von Fälschungen ist untersagt, jedoch ist der Besitz von Plagiaten bis zu einem Wert von 430 Euro pro Person erlaubt. Alle Waren, die diesen Betrag überschreiten, werden als Schmuggelversuch betrachtet. Im Falle von Raubkopien kehrt der Tourist erwischt ohne Souvenirs, jedoch mit einer hohen Geldstrafe und einem behördlichen Verfahren nach Hause zurück.
Der Kauf von gefälschten Uhren ist auch in Deutschland illegal.
Auch in Deutschland sind gefälschte Produkte illegal zu erwerben, was strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Daher sollte man besonders darauf achten, wo vermeintlich günstige Artikel gekauft werden. Insbesondere im Internet sind unerlaubte Transaktionen häufig anzutreffen. Ein Angebot, das zunächst seriös wirkt, könnte sich letztendlich als Nachahmung erweisen, zum Beispiel, wenn eine Uhr zur Inspektion gegeben wird.
In Deutschland gilt offiziell: Wer unbewusst Opfer eines Plagiats wird, macht sich noch nicht strafbar. Strafbar hingegen ist der "offensichtliche Erwerb" einer Raubkopie. Dieser Fall tritt ein, wenn der Preis einer Markenarmbanduhr offensichtlich erheblich unter dem tatsächlichen Wert liegt. In diesem Fall handelt es sich um "unlautere Vorteilsnahme".
Seien Sie daher sehr vorsichtig, wo Sie angeblich günstige Angebote kaufen.